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Steuerskandal: Cum-Ex-Kronzeuge muss nicht ins Gefängnis – Strafe zur Bewährung

sueddeutsche.de
03.06.2025 ()


Das Gericht verurteilt den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Kai-Uwe Steck muss nicht ins Gefängnis, aber mehr als 23 Millionen Euro an die Staatskasse zurückzahlen.
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